Hygieneschutzkonzept KDU - Herbst 2020
- von Kristin Morgenroth
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in Blog
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Unser Training startet wieder ab 04.09.2020 - Hygienekonzept für die Halle
Bitte meldet euch vorher an, da die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Außerdem muss das folgende Hygienekonzept eingehalten werden:
Hygieneschutzkonzept
für den Verein 1. Karate Dojo Untermerzbach 1975 e.V.
Stand: 15.08.2020
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden Trainer und Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
- Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
- Die Halle wird alle 90 Minuten so gelüftet, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
- Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
- Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
- Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare, Geschwister).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
- Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
- Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.
- Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten zu können.
- Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).
- Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen in Kampfsportarten
- Die Trainingsgruppen im Kampfsport werden, sofern diese mit Körperkontakt trainieren auf fünf Athleten*Innen
- Die Trainingsgruppen treten in fester Zusammensetzung
- Sofern der Trainer/Übungsleiter eines Trainings nicht in Kontakt mit den Athleten*Innen gerät, ist er nicht zur Fünfergruppe hinzuzurechnen und kann auch mehrere Gruppen gleichzeitig betreuen.
- Zwischen den mit Kontakt sporttreibenden Gruppen wird auf die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands geachtet.
Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen
- Duschen bleiben geschlossen
- In den Umkleiden wir für eine ausreichende Durchlüftung.
- Die Anzahl der Personen in den Umkleiden orientiert sich an deren Größe und den vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten.
- Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird beachtet. .
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
- Wettkämpfe werden nicht durchgeführt.
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